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E-Invoicing beziehungsweise digitalisierte Rechnungsprozesse sorgen für eine schnellere, effizientere und genauere Abwicklung von Rechnungen. Für Unternehmen rückt dabei ein Datum in den Fokus: Zum 1. Januar 2027 greift in Deutschland die Pflicht, im B2B-Bereich E-Rechnungen aktiv auszustellen – zunächst für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.
Die Empfangspflicht besteht bereits seit 2025 und ist vielerorts umgesetzt. Entscheidend wird jetzt der Schritt zum revisionssicheren Versand und zu stabilen, fehlerrobusten Prozessen – hier zeigen sich in der Praxis noch die größten Lücken.
Warum jetzt handeln?
Der Zeitraum bis 2027 ist enger, als er auf den ersten Blick wirkt:
Restlaufzeit: Konzeption, Systemauswahl, Implementierung, Tests und Schulungen brauchen Vorlauf – besonders in Konzernen mit komplexen Systemlandschaften.
Mehrere Jurisdiktionen: Auch andere EU-Staaten führen verpflichtende E-Rechnung bzw. E-Reporting ein (u. a. Slowakei, Norwegen) oder haben dies bereits getan (u. a. Belgien, Kroatien, Polen, Frankreich). International tätige Unternehmen brauchen eine koordinierte Strategie statt Einzelprojekte.
Steuerfunktion früh einbinden: Das Know-how zu Rechnungsinhalten, rechtlichen Anforderungen und Audit-Trail gehört von Beginn an ins Projekt.
Blick über 2027 hinaus: Die E-Rechnung ist kein Endpunkt, sondern Grundlage für das EU-weite E-Reporting im Rahmen von ViDA (ab 1. Juli 2030). Auch Deutschland plant die Einführung eines nationalen Meldesystems ab dem 1. Juli 2030, also im Gleichlauf mit ViDA. Wer jetzt sauber aufsetzt, ist auch für den nächsten Schritt gerüstet.
E-Rechnung: Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Zeitplan
Übergangsphase bis 2027
Die Eckpunkte der E-Rechnung im Überblick
- Verpflichtende Einführung des Rechnungsformats EN16931 (europäische CEN-Norm aus dem Business-to-Government-Sektor (B2G)), das heißt die bereits heute existierenden Formate XRechnung und ZUGFeRD werden grundsätzlich auch für den B2B-Bereich zulässig sein.
- Das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) mit anderen elektronischen Formaten bleibt dauerhaft zulässig, wenn die Extraktion in EN16931 oder in ein mit EN16931 interoperables Format möglich ist.
- Es gibt auch Ausnahmen. Keine E-Rechnungspflicht besteht für:
- Kleinbetragsrechnungen bis maximal 250 Euro
- Rechnungen für Fahrausweise
- Steuerfreie Umsätze ohne Recht zum Vorsteuerabzug
- Business-to-Consumer-Umsätze (B2C)
Newsticker
- 10. Juni 2026
- Sommer 2026
- Sommer/Herbst 2026
- 1. September 2026
- 1. Januar 2027
- 1. Januar 2028
- 1. April 2029
Neue Version ZUGFeRD 2.5 / Factur-X 1.09 veröffentlicht
Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat gemeinsamen mit seinem französischen Pendant die neue gemeinsame Version des hybriden E-Rechnungsformats ZUGFeRD 2.5 bzw. Factur-X 1.09 veröffentlicht. Sie aktualisiert Codelisten und Validierungsartefakte auf den Stand der EN 16931 2026 und erweitert das Profil EXTENDED um neue Datenelemente. Im Frühjahr 2027 soll ZUGFeRD 3.0 veröffentlicht werden und die gleiche, fortlaufende Nummerierung wie der französische Standard Factur-X erhalten. Mit diesem Update soll die EN 16391 2026 vollständig umgesetzt sein.
Syntax-Bindings zur EN 16931 – technische Umsetzung erwartet
Im Sommer 2026 werden die aktualisierten Syntax-Bindings zur im März aktualisierten EN 16931-1:2026 erwartet. Sie regeln verbindlich, wie die semantischen Inhalte der Norm in den gängigen XML-Formaten UBL (Version 2.5) und UN/CEFACT CII (D25A) technisch abzubilden sind. Damit bilden sie die Grundlage für eine einheitliche europäische Umsetzung der E-Rechnung. Für Unternehmen sind die Bindings entscheidend, um eine normkonforme Erzeugung, Validierung und Verarbeitung von E-Rechnungen zu gewährleisten.
XRechnung 4.0 – neue Version des Kernstandards in Vorbereitung
Mit XRechnung 4.0 wird eine neue Version des deutschen E-Rechnungsstandards vorbereitet, die eng an die überarbeitete EN 16931 2026 anknüpft. Geplant sind erweiterte Dateninhalte, verbesserte Interoperabilität mit anderen europäischen Formaten und technische Aktualisierungen. Unternehmen sollten die Roadmap verfolgen und rechtzeitig prüfen, welche System- und Prozessanpassungen für den Umstieg erforderlich sind. Ein erster Entwurf wird im Sommer 2026 erwartet, die finale Version ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Frankreich startet E-Rechnungspflicht – Übergangsperiode erwartet
In Frankreich beginnt ab dem 1. September 2026 die verpflichtende E-Rechnung für große Unternehmen – kleinere Unternehmen folgen stufenweise. Bis zum 1. Januar 2027 wird eine Übergangsphase erwartet: Unternehmen, die „good faith“ bei der Umsetzung zeigen, sollen keine Bußgelder von der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) erhalten. Das französische Modell gilt als besonders komplex, denn für das E-Reporting an die Finanzverwaltung muss zwingend ein externer, zugelassener Plattformprovider („Plateforme Agréée“, PA) beauftragt werden, über den der gesamte Meldeprozess abgewickelt wird.
Norwegen führt verpflichtende E-Rechnung für B2B ein
Das norwegische Parlament hat im Juni 2026 die verpflichtende B2B-E-Rechnung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle buchführungspflichtigen Unternehmen – einschließlich ausländischer Unternehmen mit MVA-Registrierung in Norwegen – strukturierte E-Rechnungen im Format EHF 3.0 über das Peppol-Netzwerk versenden können, sofern der Empfänger im ELMA-Register eingetragen ist. PDF-Rechnungen per E-Mail sind dann nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 NOK. In einer zweiten Phase ab 1. Januar 2030 folgt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen sowie zur vollständig digitalen Buchführung.
Ungarn ersetzt ÁNYK-Verfahren durch verpflichtendes eVAT-System
In Ungarn wird die Umsatzsteuervoranmeldung grundlegend umgestellt: Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die bisherige formularbasierte Abgabe über ÁNYK, das neue elektronische System (eVAT) wird zum verpflichtenden Meldekanal. Die Meldungen werden künftig auf Transaktionsebene erstellt und validiert, die Daten müssen dem eVAT-Codesystem der ungarischen Finanzverwaltung (NAV) mit rund 230 Codes folgen. Zusätzlich führt die NAV automatisierte Prüfungen und Abgleiche gegen die Daten des Online-Rechnungsmeldesystems (RTR) durch. Betroffene Unternehmen müssen auf eine eVAT-fähige Lösung umstellen und einen Migrationsprozess durchlaufen, damit Daten, Prozesse und Systeme den neuen Anforderungen entsprechen.
Luxemburg veröffentlicht Gesetzentwurf zur E-Rechnung
Luxemburg hat den Entwurf zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung vorgelegt (parlamentarisches Verfahren nach der Sommerpause). Betroffen sind inländische B2B-Umsätze zwischen zwei registrierten, ansässigen Unternehmen. Ab 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht gilt gestaffelt ab 1.1.2028 (große Unternehmen) bzw. 1.1.2029 (kleinere Unternehmen). Als Netzwerk ist Peppol vorgesehen; übergangsweise stehen alternative Lösungen über das staatliche Portal (gebührenpflichtig pro Rechnung) bereit.
Großbritannien will E-Rechnungspflicht nach Peppol-Standard einführen
Die britische Regierung hat im Juni 2026 bestätigt, dass die künftige E-Rechnungspflicht im Vereinigten Königreich über das Peppol-Netzwerk abgewickelt werden wird. Geplant ist ein dezentrales Modell ohne Echtzeit-Meldung an die Steuerbehörde HMRC, ähnlich dem belgischen Ansatz. Die Pflicht soll ab dem 1. April 2029 für B2B- und B2G-Transaktionen gelten. Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich sollten frühzeitig die Anbindung an einen Peppol Access Point prüfen.
Das sollten Unternehmen jetzt tun
Aufgrund der sich rasant entwickelnden heterogenen Regulierungslandschaft sollten Unternehmen eine globale Strategie für die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung entwickeln. Welche Punkte dabei mit einzubeziehen sind, lesen Sie in unserem Klardenker-Beitrag.
Neben der Strategieentwicklung sind ganz konkrete Schritte erforderlich:
So unterstützen wir Sie
Unser Expert:innenteam aus dem Bereich Tax unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung auf die E-Rechnung, angefangen bei der Identifikation der Anforderungen bis hin zur Auswahl und Implementierung der für Sie geeigneten Lösung.
Unsere Kolleg:innen von Digital Process Compliance unterstützen zudem bei der Anpassung und Erstellung von digitalen Prozessen und ermitteln als Prüfer die Robustheit und Konformität Ihrer Prozesse. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Umstellung auf elektronische Rechnungsformate sowie bei der Anpassung Ihrer Prozesse und des internen Kontrollsystems.
E-Rechnungen rechtssicher, effizient und zukunftsfähig umsetzen
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Ihre Ansprechpersonen
Christopher-Ulrich Böcker
Partner, Tax, Indirect Tax Services
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andreas Steffens
Director, Audit, Regulatory Advisory, Digital Process Compliance
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Patrick Stadler
Senior Manager, Audit, Regulatory Advisory, Digital Process Compliance
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