Senkung der Mindestgehaltsvoraussetzungen
In Zukunft reicht für die Erteilung der Blauen Karte EU („Blaue Karte“) ein Bruttojahresgehalt in Höhe von EUR 44.395 aus (anstatt wie bisher EUR 66.593). Hier wurde vereinfacht gesagt eine Angleichung an das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von Vollzeitbeschäftigten in Österreich verankert. Bislang musste für die Blaue Karte das 1,5-fache des Durchschnittsgehalts ins Verdienen gebracht werden.
Kein Studienabschluss als Voraussetzung für IKT-Fachkräfte
Zu einer Vereinfachung kommt es auch für bestimmte Fachkräfte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT). Der grundsätzlich für die Blaue Karte erforderliche Nachweis eines Hochschulabschlusses mit dreijähriger Mindestdauer muss für diese Fachkräfte nicht erbracht werden, wenn eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, deren Niveau vergleichbar mit einem Abschluss ist und diese Kenntnisse in den sieben Jahren vor Antragstellung erworben wurden.
Keine Entsende-/Beschäftigungsbewilligung bei Blauer Karte von anderem EU-Staat
Ausländer, die eine gültige Blaue Karte eines anderen EU-Mitgliedstaates innehaben, können künftig für die Dauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tage gewisse geschäftliche Tätigkeiten (etwa für Verhandlungen über Geschäftsabschlüsse, interne oder externe Geschäftssitzungen, etc.) in Österreich ausüben ohne, dass hierfür eine Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung erforderlich sein wird.